Alle Unternehmen müssen jetzt aktiv werden

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer CSR-Reports oder Gemeinwohlbilanzen.

Hintergrund:

Bereits 2011 wurden die Leitprinzipien für Wirtschaft & Menschenrechte von der UN beschlossen.

2016 hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan (NAP) erstellt und beschlossen, in dem sie nachdrücklich die Leitprinzipien unterstützt und den Unternehmen in Deutschland eine Anregung zur Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht bzgl. Menschenrechte gibt:

„Die Bundesregierung erwartet von allen Unternehmen, den im NAP in Kapitel III beschriebenen Prozess der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der Menschenrechte in einer ihrer Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette angemessenen Weise einzuführen.“

Des weiteren heißt es: „Unternehmen sind aufgefordert, Schritt für Schritt ihre Geschäftstätigkeit und ihre Geschäftsbeziehungen im Hinblick auf menschenrechtliche Risiken zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen“.

Die Bundesregierung hat im Jahr 2020 ein Monitoring durch E&Y durchführen lassen, mit dem Ergebnis, dass nur 13-17% der Unternehmen die Anforderungen vollständig erfüllen. 83-87 % der Unternehmen erfüllen die Anforderungen nicht, wobei ca. 12% davon auf einem guten Weg sind.

War der NAP also bisher nur eine Anregung an Unternehmen und eine freiwillige Selbstverpflichtung, wird die Bundesregierung jetzt mit dem seit 1.1.2023 geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sehr konkret und fordert von Unternehmen größer 3000 Mitarbeiter die konkrete Umsetzung. Ab 1.1.2024 wird die Größenschwelle weiter auf 1000 Mitarbeiter reduziert.

Dabei betrifft dies nicht nur die Unternehmen größer 1000 Mitarbeiter, sondern auch alle kleineren Unternehmen, die den größeren Unternehmen zuliefern. Sie werden zukünftig von Ihren größeren Kunden aufgefordert ebenso die Nachweise der Erfüllung des LkSG zu erbringen.

D.h. alle Unternehmen in Deutschland müssen etwas tun !

Wir optimieren nicht nur Ihre Geschäftsprozesse mit IT ,sondern evaluieren sie auch in puncto Nachhaltigkeit.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert jetzt von den Unternehmen bestimmter Grössenordung einen entsprechenden Bericht abzuliefern und die geforderten Kriterien über die eigene Lieferkette sicherzustellen. Mittlerweile gibt es auch IT-gestützte Tools mit denen man einen umfassenden IST-Zustand des Unternehmens nach den 17 SDGs (Sustainable Development Goals) aufnehmen und verbessern kann. Wichtig ist dabei die Potentiale zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, so dass sich im Laufe der Zeit Verbesserungen in einzelnen Schritten etablieren.

Dabei geht es nicht nur um die Umwelt, sondern auch um die Menschen in den Unternehmen und in der Lieferkette, den Lieferanten und den Kunden.

Ein weiterer Grund warum Unternehmen immer mehr in Richtung CSR denken und dies auch leben müssen, ist der Wertewandel in unserer Gesellschaft. Die junge Generation der Nachwuchskräfte legt auf diese Kriterien bei Ihrem Arbeitgeber zunehmend Wert . Wer sich also hier am Markt nicht entsprechend positioniert, hat in Zukunft Schwierigkeiten genügend Fachkräfte für das Unternehmen zu begeistern.

Wir unterstützen Sie gerne bei einer Gemeinwohlbilanzierung oder einer anderen Art des CSR-Nachweises.